Aktuelle Steuerinformationen zu Steuern // Recht // Wirtschaft
Der Mandantenbrief „Blitzlicht“ | Steuern // Recht // Wirtschaft hält Sie jeden Monat mit ansprechenden und interessanten Themen auf dem Laufenden.
Monatliche Steuerinformationen - 2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z. B. den Einbau eines modernen Heizkessels, kann erst dann gewährt werden, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde. So entschied der Bundesfinanzhof.
Die Frage, ob ein Anspruch auf Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen besteht, beschäftigte das Finanzgericht Düsseldorf. Insbesondere bei Leistung einer nicht durch eine Rechnung angeforderten Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird.
Die zunehmende Verbreitung von Photovoltaikanlagen führt auch zu Fragen an den Bundesfinanzhof. Dieser entschied, dass es sich bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung handelt.
Das Bundesfinanzministerium hat am 15.10.2024 das Schreiben "Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG - Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025" veröffentlicht. Darin erläutert es die zur E-Rechnung getroffenen Regelungen des Wachstumschancengesetzes und geht auf besondere Fragestellungen zur E-Rechnung ein.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.
In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Kein Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei geleisteter Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird
- Steuerermäßigung für Erneuerung einer Heizungsanlage nur nach Montage und vollständiger Überweisung des Rechnungsbetrags
- Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Tatsächlich benutzte längere Fahrtstrecke als offensichtlich verkehrsgünstigere Fahrstrecke
- Für „Milchersatzprodukte“ pflanzlichen Ursprungs kein ermäßigter Umsatzsteuersatz
- Autohaus in Planungsphase: Kein Vorsteuerabzug für Erwerb eines Supersportwagens als Ausstellungsstück
- Bei Lieferung von Mieterstrom zum Vorsteuerabzug berechtigt
- Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH ohne angemessenen Wertausgleich als freigebige Zuwendung
- Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer: Einbeziehung der auf verkauftem Waldgrundstück aufstehenden Bäume
- Referentenentwurf eines E-Fuels-only-Gesetzes
- Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung
- Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: Verschiebung des Geltungsbeginns um ein Jahr
- Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zur E-Rechnung veröffentlicht
- Termine Steuern / Sozialversicherung November / Dezember 2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Niedersächsische Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob bei teilentgeltlicher Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Veräußerungsgewinn oder ein Veräußerungsverlust zu versteuern ist.
Mit steuerlichen Verbesserungen will die Bundesregierung im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative die Elektromobilität stärken. Künftig sollen Unternehmen von einer Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge profitieren. Zudem soll der Steuervorteil für E-Dienstwagen erweitert werden.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat darüber informiert, dass die Wirtschafts- Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November 2024 zugeteilt werden soll. Sie wird entweder im Wege der Öffentlichen Mitteilung oder über das ELSTER-Benutzerkonto vergeben.
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In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Keine einkommensteuerliche Anerkennung eines Ehegatten- Mietverhältnisses bei unklarer Vertragsgestaltung
- Steuerberatungskosten sind für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen
- Kindergeldanspruch bei nachträglich bekannt gewordenem Ausbildungsverhältnis eines volljährigen Kindes - Nichteinlegung eines Einspruchs als grobes Verschulden
- Teilweise Schenkung einer Immobilie ist kein privates Veräußerungsgeschäft
- DBA-Schweiz: Grenzgängerregelung bei nicht ganzjähriger Beschäftigung
- Begünstigungsvorschriften für den Erwerb eines Kommanditanteils bei Erbschaftsteuer anwendbar
- Finanzamt kann Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlung bei nicht ausgeführter Lieferung verlangen
- Art und Weise der Aufzeichnungen zur Gewinnermittlung ist eine Tatsache - Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüfung zulässig
- Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024
- Förderprogramm „Jung kauft Alt“ für den Kauf von Bestandsimmobilien gestartet
- Neue Heizungsförderung: Antragstellung für alle möglich
- E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
- Wachstumsinitiative: Signal für klimafreundliche Mobilität
- Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro steigen
- Termine Steuern/Sozialversicherung Oktober/November 2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 nur der Begriff der „Arbeitsstätte“ und nicht auch der Begriff der „Betriebsstätte“ geändert hat. Damit ist es von der Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen abgewichen.
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, wenn ein Freiberufler, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, die Leasingsonderzahlung in einen Zeitraum mit vorübergehend außergewöhnlich hoher beruflicher Nutzung des Pkw verlagert.
Für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Altersfreizeit, die unter den Bedingungen einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitsnehmers sowie der Vollendung dessen 60. Lebensjahres steht, ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 25.07.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass der Referentenentwurf des Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 vom 11.07.2024 umbenannt und um Maßnahmen des Wachstumspakets „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ ergänzt wurde.
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In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Begriff „Betriebsstätte“ im aktuellen steuerlichen Reisekostenrecht
- Freiberufler: Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten
- Steuerbilanzielle Rückstellung für Altersfreizeit
- Steuerfreie Zuschläge für Bereitschaftsdienste
- Bewirtung eigener Arbeitnehmer -
- Weder Umfang ausbezahlter Arbeitslöhne noch Höhe der Lohnsteuer genau feststellbar - Schätzung rechtmäßig
- Keine Steuerbarkeit von Innenleistungen bei Organschaft
- Beginn der Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems
- Was bedeutet das?
- Was muss gemeldet werden?
- Zuwendungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen
- Regierungsentwurf Steuerfortentwicklungsgesetz (ehemals JStG 2024 II) veröffentlicht
- Termine Steuern/Sozialversicherung September/Oktober 2024
>> 12 Seiten Steuerinformationen jetzt downloaden (PDF / 207 KB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof entschied, dass Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Termingeschäften und Kapitaleinkünften verfassungswidrig sind. Die Regelung stelle eine doppelte Ungleichbehandlung der Steuerzahler dar, die mit dem Gleichheitsgebot nach dem Grundgesetz nicht vereinbar sei.
Das Niedersächsische Finanzgericht entschied entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung, wonach Aufwendungen für eine Verabschiedungsveranstaltung eines Arbeitnehmers insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln sind, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten.
Der Bundesfinanzhof hat kürzlich geklärt, ob der Pauschalsteuersatz von 25 % auf solche Veranstaltungen angewendet werden darf, die zwar gesellschaftlichen Charakter haben, aber nicht allen Betriebsangehörigen offensteht.
Der Bundesfinanzminister hatte es angekündigt, aber das Zweite Jahressteuergesetz 2024 kam überraschend. Es soll sich der vielfältigen Herausforderungen annehmen, die mit den im Jahressteuergesetz 2024 enthaltenen Maßnahmen noch nicht bewältigt werden können.
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Wir beraten Sie gerne.
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Termingeschäften und Kapitaleinkünften verfassungswidrig
- „Wasch-Service“-Kosten sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen
- Aufwendungen für eine Feier anlässlich einer Arbeitnehmer- Verabschiedung können im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers sein
- Pauschalbesteuerung von Veranstaltungen die nicht allen Arbeitnehmer offenstehen
- Steuerbegünstigte Zuwendungen an Arbeitnehmer: Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung
- Verdeckte Gewinnausschüttung: Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis
- Zweites Jahressteuergesetz 2024 - Referentenentwurf
- Neuerungen beim Elterngeld
- Neuregelungen für den Kleinunternehmer
- Die E-Rechnung kommt
- Gesetz zur Arbeitszeiterfassung: Zeitpunkt unklar
- Durchschnittssatz für Landwirte sinkt auf 7,8 Prozent
- Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2025 bei 5 Prozent
- Termine Steuern/Sozialversicherung August/September 2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof hatte sich mit der steuerlichen Auswirkung von abgeschlossenen Vereinbarungen über die Gewährung von Pensionszusagen an Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH zu befassen und hat mit seiner Entscheidung zwei wesentliche Bereiche auf diesem Rechtsgebiet dem Grunde nach geklärt.
Verdeckte Gewinnausschüttungen beschäftigen die Finanzgerichte nach wie vor ständig. Das Finanzgericht Düsseldorf hat aktuell entschieden, dass wenn ein mittelbar beteiligter Gesellschafter einer GmbH ein Vorkaufsrecht für ein im Ausland gelegenes Grundstück entgeltlich einräumt, an dessen Nutzung die GmbH kein betriebliches Interesse hat, das Entgelt eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt.
Auch zu Gewinnen und Verlusten aus Photovoltaik-Anlagen entstehen immer wieder Fragen, mit denen sich Finanzgerichte zu befassen haben. Das Finanzgericht Baden- Württemberg hatte kürzlich zur steuerlichen Anerkennung von Verlusten aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Haus zu entscheiden.
Das Jahressteuergesetz 2024 hat lange auf sich warten lassen. Nun wurde der Entwurf des Gesetzes beschlossen, der eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen quer durch das Steuerrecht enthält.
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In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Steuerliche Auswirkung von Vereinbarungen über Gewährung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
- Verdeckte Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit der Einräumung eines Vorkaufsrechts an einem Grundstück
- Steuerliche Fragen bei Überlassung von Fahrrädern und E-Bikes mit Zubehör an Arbeitnehmer
- Spenden anlässlich Hochwasserhilfe sind steuerlich absetzbar
- Genussrechtsausschüttungen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Gewinnerzielungsabsicht bei Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Haus
- Gewinn aus der Veräußerung zuvor im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms erworbener Aktien als Arbeitslohn
- Verlagerung der Steuerschuldnerschaft - Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers
- Zugang einer Kündigung: Einwurf-Einschreiben nur mit Auslieferungsbeleg
- Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig
- Rat der EU beschließt Gesetz über künstliche Intelligenz (KI)
- Regeln zur europäischen digitalen Identität in Kraft: Digitale Brieftasche kommt 2026
- Jahressteuergesetz 2024 vom Bundeskabinett beschlossen
- Grundsteuer: Hebesatzempfehlungen für Hessens Kommunen berechnet
- Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Samstagen abgewendet
- Termine Steuern/Sozialversicherung Juli/August 2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof ging der Frage nach, wie die Einkommensteuer bei einer VIP-Loge zu pauschalieren ist, die ohne Bewirtungsleistungen und mit eingeschränkten Werbemöglichkeiten angemietet worden ist. Das Finanzgericht Münster entschied, dass die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört.
Ist Biersteuer auf von einem Hobbybrauer hergestelltes Bier zu erheben, das dieser unentgeltlich zum Probieren anbietet? Diese Frage hatte das Finanzgericht Düsseldorf zu entscheiden. Im Arbeitsrecht gibt es immer viele Fragen, u. a., wodurch Kündigungen gerechtfertigt sind. Wer beispielsweise ohne Erlaubnis Bilder vom eigenen Arbeitsplatz in sozialen Netzwerken postet, muss u. U. mit einer Kündigung rechnen. So entschied das Sächsische Landesarbeitsgericht.
Die fristgerechte Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters während der Probezeit kann nach Ansicht des Arbeitsgerichts Köln diskriminierend im Sinne einer Benachteiligung wegen Behinderung und damit unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber das Präventionsverfahren nicht durchgeführt hat.
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In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Mehrfache Ausschöpfung des Höchstbetrags für Investitionsabzugsbeträge
- Pauschalierung von Sachzuwendungen bei VIP-Logen
- Gewinn aus marktüblicher Veräußerung einer Mitarbeiter- beteiligung stellt keinen lohnsteuerbaren Arbeitslohn dar
- Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
- An Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale ist steuerbar
- Zahlungen aufgrund von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen umsatzsteuerbar
- Kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils
- Kündigung eines Schwerbehinderten während der Probezeit
- Wann diskriminiert eine Formulierung in einer Stellenanzeige ältere Bewerber?
- Ungenehmigtes Posten von Bildern vom Arbeitsplatz kann Kündigungsgrund sein
- Unfall beim Anhalten wegen Notdurftverrichtung - Unterbrechung des versicherten Arbeitswegs
- Unentgeltlicher Probeausschank - Keine Biersteuer auf von Hobbybrauer hergestelltes Bier
- Mindestlohn in der Altenpflege steigt
- Renten steigen ab Juli erneut deutlich
- Verordnung zur technischen Umsetzung des Basisregisters für Unternehmen im Kabinett gebilligt
- Termine Steuern/Sozialversicherung Juni/Juli 2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,
schuldet der Vermieter von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmem Wasser, stehen Kosten des Vermieters für eine neue Heizungsanlage nach Auffassung des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Vermietung, wenn es sich dabei nicht um Betriebskosten handelt, die der Mieter gesondert zu tragen hat.
Weiterhin hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob Widerrufserklärungen von Lieferanten als Rückgängigmachung des Verzichts auf Steuerbefreiung ausgelegt werden können.
Der Bundesfinanzhof hat sich zudem mit den Auswirkungen eines „Berliner Testaments“ im Erbschaftsteuerrecht beschäftigt.
Eine verdeckte Gewinnausschüttung beschäftigt die Finanzgerichte immer wieder. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied aktuell, ob Aufwendungen einer GmbH für ein TV-Abonnement und einen von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer privat genutzten Oldtimer verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen.
Und das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, ob ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer zum Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Zweitwohnungsteuer sind Kosten der Unterkunft für doppelte Haushaltsführung - Bei Ausschöpfung des Höchstbetrags nicht zusätzlich als Werbungskosten abzugsfähig
- Abzug von Schulgeld als Sonderausgabe
- Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage bei umsatzsteuerfreier Wohnungsvermietung
- Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach Ausgliederung
- Vermächtnisschuld bei "Jastrowscher Klausel" im Berliner Testament
- Aufwendungen einer GmbH für private Interessen ihres Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung
- Ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter- Geschäftsführer - Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung?
- Ansatz einer erst zu Beginn des Folgejahres angemeldeten Umsatzsteuer-Vorauszahlung als Betriebsausgabe
- Zu erstattende Umsatzsteuer bei Rückabwicklung sog. Bauträgerfälle - Zinsberechnung bei geänderten Steuerfestsetzungen
- Arbeitsverträge künftig per E-Mail möglich
- Nur ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung pauschal versicherbar
- Niedersächsisches Grundsteuergesetz verfassungswidrig?
- Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer- Nachschau 2023
- Umsatzsteuer soll in dieser Wahlperiode bleiben wie sie ist
- Förderung von Aus- und Weiterbildung soll weiter gestärkt werden
- Termine Steuern/Sozialversicherung Mai/Juni 2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt. Lesen Sie in dieser Ausgabe einen zusammenfassenden Überblick über die wichtigsten Regelungen des Wachstumschancengesetzes.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Influencerin Aufwendungen für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Mode- Accessoires steuerlich geltend machen kann.
Zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes elektronisches Fahrtenbuch - insbesondere zu den Erfordernissen der „äußeren geschlossenen Form“ und zum Begriff der „zeitnahen“ Führung - hat das Finanzgericht Düsseldorf Stellung genommen.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, ob Aufwendungen einer GmbH für ein TV- Abonnement und einen von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer privat genutzten Oldtimer eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen.
Die Europäische Kommission hat im Oktober 2023 die Anhebung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen von Unternehmen und Konzernen veranlasst. Im Dezember 2023 trat die Verordnung in Kraft. Das Bundesjustizministerium hat nun die Aufgabe der Umsetzung.
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In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu
- Verbesserung Thesaurierungsbegünstigung
- Anhebung Grenze Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften auf
- Aufhebung der Pflicht zur Abgabe von USt-Jahreserklärungen für Kleinunternehmer ab VZ 2024
- Vereinfachung von Besteuerung in „ausländischen Homeoffice-Fällen“, ab 01.01.2024
- Aufwendungen für Kleidung und Mode-Accessoires einer Influencerin keine Betriebsausgaben
- Keine doppelte Haushaltsführung bei Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte von etwa einer Stunde
- Ordnungsgemäß geführtes elektronisches Fahrtenbuch: Erfordernis der "äußeren geschlossenen Form" und "zeitnahe" Führung
- Kein Anspruch auf Pflegepauschbetrag bei nur geringfügigen Pflegeleistungen
- Zuordnungsentscheidung für Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage
- Die Auswirkungen eines „Berliner Testaments“ im Erbschaftsteuerrecht
- Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Einstufung von Unternehmen in Größenklassen anhand der neuen Schwellenwerte
- Regierungsentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) veröffentlicht
- Gesetzliche Neuregelungen im April 2024
- Termine Steuern/Sozialversicherung April/Mai 2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof entschied, dass die Nennung eines Einstellungsorts in einem Arbeitsvertrag für sich allein keine dauerhafte Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers bestimmt.
In einem weiteren Urteil hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob Aufwendungen für eine Dienstwohnung unter den besonderen Gegebenheiten des Streitfalls unabhängig von deren Größe notwendige Mehraufwendungen sind.
Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass die Zuwendungen beim Empfänger zu keinen einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen. Bei Geschäftsfreunden ist dies zu verneinen, wenn z. B. Veranstaltungen lediglich der Aufrechterhaltung und Vertiefung der Kundenkontakte dienen.
Für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen ist ab dem Veranlagungszeitraum 2023 die Angabe einer steuerlichen Identifikationsnummer notwendig. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums regelt das Vorgehen in den Fällen, wenn dem Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers nicht vorliegt.
Der Europäische Gerichtshof sieht bei umsatzsteuerfreier Vermietung von Grundstücken die Umsatzsteuerpflicht von damit vermieteten Betriebsvorrichtungen nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz als nicht mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vereinbar an.
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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte eines angestellten Bauleiters
- Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland abzugsfähig
- Bei Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden zur allgemeinen Kundenpflege keine Pauschalversteuerung
- Besteuerung der Energiepreispauschale fraglich
- Veräußerung eines Gartengrundstücks als privates Veräußerungs-geschäft steuerpflichtig
- Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer von Arbeitnehmern für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen
- Was hat es mit dem Progressionsvorbehalt auf sich?
- inländische Lohn- und Einkommensersatzleistung gemäß (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
- steuerfreie Auslandseinkünfte aufgrund eines Doppelbesteuerungs- abkommens - DBA (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG).
- Einkünfte von Grenzpendlern, Ehegatten von EU/EWR-Ausländern und von bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG).
- Vermietung von Grundstücken mit Betriebsvorrichtungen
- Kontrollgebühren = steuerpflichtige Leistung?
- Auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers ist eine steuerliche Betriebsprüfung zulässig
- Führung einer PC-Kasse ohne festes Zuordnungskriterium - Schätzung rechtmäßig
- Kfz-Leasingvertrag ohne Kaufverpflichtung abgeschlossen - Verbraucher hat kein Widerrufsrecht
- Termine Steuern/Sozialversicherung März/April 2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bisher lehnte die Finanzverwaltung Steuerbegünstigungen für Winterdienst- bzw. Schneeräumkosten betreffend öffentliche Gehwege mit der Begründung ab, dass die Dienstleistungen nicht auf dem Privatgrundstück ausgeführt werden. Diese Auffassung widerspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
An die Form eines Kindergeldantrags sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Förderung der Familie dient.
Die Aufforderung der Finanzbehörde zur Vorlage eines Gesamtjournals, in dem auch nicht aufbewahrungspflichtige E-Mails aufgelistet bzw. nach den Vorgaben der Finanzverwaltung dargestellt werden sollen, überschreitet laut Finanzgericht Hamburg die Befugnisse der Finanzverwaltung und ist damit rechtswidrig.
Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich in ihrer Freizeit über Dienstplanänderungen zu informieren oder Weisungen des Arbeitgebers zur Konkretisierung der Arbeitszeit entgegenzunehmen, z. B. per SMS.
Der Referentenentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV ist veröffentlicht worden. Er enthält u. a. die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre.
In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar
- Nachweis eines Haupthausstands bei einer doppelten Haushaltsführung
- Kindergeldantrag per E-Mail
- Kein Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding
- Widerspruch gegen eine Gutschrift - Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach Ausgliederung
- Vorlage von E-Mail-Korrespondenz bzw. eines Gesamtjournals - Befugnisse der Finanzverwaltung
- Arbeitnehmer müssen in ihrer Freizeit Dienstplananweisungen für den Folgetag zur Kenntnis nehmen
- Eheleute können in Verwahrung gegebenen kombinierten Ehe- und Erbvertrag nicht mehr herausfordern
- Eigenbedarfskündigung wegen Nutzung des Mehrfamilienhauses als Einfamilienhaus
- Deutschlandticket
- Nicht ausgezahlte Energiepreispauschale beim Finanzgericht einklagen
- Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV)
- „Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz“ vom Bundeskabinett beschlossen
- Termine Steuern/Sozialversicherung Februar/März 2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Jahreswechsel stehen wieder einmal eine Menge gesetzlicher Neuerungen und Änderungen, formale Änderungen und Erleichterungen an.
Der Jahreswechsel wird aber auch überschattet durch große Herausforderungen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zum Bundeshaushalt zieht voraussichtlich nicht absehbare, weitreichende Konsequenzen auf Förderprogramme und andere geplante Maßnahmen nach sich. Am 15.12.2023 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz zum Nachtragshaushalt 2023 gebilligt.
Die Unsicherheit wird noch verschärft durch die Verzögerung der Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss, die ins Jahr 2024 verschoben wurden. Viele steuerrechtliche Änderungen wurden im Rahmen des Wachstumschancengesetzes zwar bereits geplant, aber die Verhandlungsergebnisse des Vermittlungsausschusses bleiben abzuwarten.
Der Bundesrat hat am 15.12.2023 dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz zugestimmt. Mit ihm werden auch Teile des Wachstumschancengesetzes umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG.
Die umfangreich geplanten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz werden im Rahmen dieser Informationen nur teilweise angesprochen.
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In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
- Keine Besteuerung der „Dezemberhilfe 2022“
- Vorsorgepauschale für Arbeitnehmer
- Abfindung einer Kleinbetragsrente
- Geschenke
- Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte
- Obligatorische Verwendung der E-Rechnung
- Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen
- Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Ist-Besteuerung
- Erhöhte Schwellenwerte für EÜR
- Land- und forstwirtschaftliche Umsätze
- Neue Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Einkommensteuertarife
- Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024
- Höhere Arbeitnehmer-Sparzulage
- Verlängerung des Zeitraums für die Anpassung von Steuervorauszahlungen
- Pendlerpauschale
- Photovoltaikanlagen (PVA)
- Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab Januar 2024
- Neuregelungen bei Mini- und Midijobs
- Gebäudeenergiegesetz
- Arbeitszeiterfassung
- Transparenzregister
- Umsatzsteuer in der Gastronomie
- Als „Trinkgeld“ bezeichnete Zahlungen von
- Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe als Betriebseinnahmen
- Einkünfteerzielungsabsicht kann bei zeitlich unüberschaubarer Dauer einer geplanten Sanierung entfallen
- Finanzamt darf Kontoauszüge für Steuerprüfung auswerten
- Klagen vor den Finanzgerichten gegen Einspruchsentscheidungen
- Sächsische Regelungen zur Grundsteuer rechtmäßig - Zweifel an Rechtmäßigkeit in Rheinland-Pfalz
- Termine Steuern/Sozialversicherung Januar/Februar 2024
Monatliche Steuerinformationen - 2023
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Finanzgericht Düsseldorf hatte über die steuerliche Qualifizierung von Einkünften aus der Vermietung und Veräußerung von Containern im Rahmen eines Investments zu entscheiden. Die Finanzbehörde hat im Streitfall die Vermietung und beabsichtigte Veräußerung der Container durch den Kläger zu Unrecht nicht als gewerblich eingestuft.
Der Bundesfinanzhof entschied erneut zur verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Demnach kann bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer selbst dann ein zu einer vGA führender Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines von der GmbH überlassenen Pkw vorliegen, wenn im Anstellungsvertrag ein Privatnutzungsverbot vereinbart wurde.
Mit Rücksicht auf das Steuergeheimnis kann es gerechtfertigt sein, in einem Durchsuchungsbeschluss in einer Steuerstrafsache den Tatverdacht nicht zu begründen. Das Steuergeheimnis verbietet es, Dritten gegenüber aus Steuerstrafverfahren bekanntgewordene personenbezogene Daten zu offenbaren. So entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth.
Der bis Jahresende ermäßigte Steuersatz von 7 % in der Gastronomie auf Essen im Restaurant wird nicht verlängert. Der Steuersatz liegt nach dem Jahreswechsel wieder bei 19 %. Darauf verständigte sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die Ampel-Koalition.
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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Qualifizierung von Einkünften aus der Vermietung und Veräußerung von Containern im Rahmen eines Investments
- Verdeckten Gewinnausschüttung bei Alleingesellschafter-Geschäftsführer trotz Privatnutzungs- verbots eines betrieblichen Pkw
- Zurückgezahlte Erstattungszinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Weihnachtsfeier als umsatzsteuerliche Steuerfalle
- Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer
- Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims
- Keine Änderung nach § 173a AO bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal
- Möglichkeiten der Einwendungen gegen Bescheide der Finanzämter
- Steuergeheimnis: Dritten dürfen aus Steuerstrafverfahren bekanntgewordene personenbezogene Daten nicht offenbart werden
- Ermäßigte Umsatzsteuer in der Gastronomie endet zum 31.12.2023
- Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 01.01.2024 in Kraft
- Wachstumschancengesetz verabschiede
- Termine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2023/Januar 2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof nahm dazu Stellung, ob Abfindungen, die als Entschädigungsleistungen für den Verlust von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geleistet werden, zur Vermeidung eines Zuflusses bei den Arbeitnehmern in wirksamer Weise in Zeitwertkonten (Wertguthaben) zugeführt bzw. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei übertragen werden können.
In einem weiteren Urteil nahm der Bundesfinanzhof bzgl. der Rechtmäßigkeit eines Vorsteuerabzugs Stellung zu den Anforderungen an das "Wissenmüssen" des Steuerpflichtigen von einem fremden "Mehrwertsteuerbetrug.
Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen.
Das am 21.09.2023 vom Deutschen Bundestag beschlossene Energieeffizienzgesetz legt klare Energieeffizienzziele fest. Das Gesetz beinhaltet zudem konkrete Maßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren.
Sofern Eintragungen in das Transparenzregister noch nicht erfolgt sind, sollten diese dringend nachgeholt werden, da ansonsten Bußgelder drohen. Hierauf hat das Bundesfinanzministerium in einem Verbändeanschreiben erneut hingewiesen.
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Berücksichtigung der Energiepreispauschale
- Einheitliche Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht für alle veräußerten Geschäftsanteile
- Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gemäß § 35a Abs. 3 EStG
- Entlassungsentschädigung: Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthaben - Haftung für Lohnsteuer
- Keine vGA bei vorzeitiger Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
- "Wissenmüssen“ von fremdem Mehrwertsteuerbetrug
- Forderung nach dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuer in der Gastronomie
- Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2024
- Energieeffizienzgesetz beschlossen
- Gebäudeenergiegesetz gebilligt
- Zeugnis darf nicht wegen Änderungswünschen verschlechtert werden
- Eintragungspflicht für (fast) alle Unternehmen im Transparenzregister
- Termine Steuern/ Sozialversicherung November/ Dezember 2023
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Finanzgericht Münster entschied, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona- Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommen- steuer nur ermäßigt zu besteuern sind.
Im Jahr 2022 haben in Deutschland 22 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 363 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt aktuell mitteilt, zählten rund zwei Drittel (66,4 %) der Rentenleistungen zu den steuerpflichtigen Einkünften.
Das Finanzgericht Münster nahm in einem weiteren Urteil dazu Stellung, ob ein vom Steuerpflichtigen eingeholtes Wertgutachten, in dem die Restnutzungs- dauer eines Mietobjekts nach der Immobilienwertverordnung berechnet wird, der Ermittlung der AfA zugrunde gelegt werden kann.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit Fragen zu sog. Schiffsbeteiligungen befasst und geklärt, ob der Ausfall eines Gesellschafterdarlehens oder der Forderung aus typisch stiller Beteiligung im Rahmen der Aufgabe des Betriebs der Mitun- ternehmerschaft von der Abgeltungswirkung umfasst ist.
Es liegt keine Arbeitgeberveranlassung vor, wenn einem Leiharbeitnehmer vom Entleiher im Rahmen einer Gemeinschaftsverpflegung unentgeltlich ein Kanti- nenessen zur Verfügung gestellt wird und der Entleiher mit dem Verleiher über die Mahlzeitengestellung nicht abrechnet. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht.
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Erhaltene Corona-Hilfen unterliegen nicht als außerordentliche Einkünfte einer ermäßigten Einkommensbesteuerung
- Zwei Drittel der Rentenleistungen im Jahr 2022 einkommensteuerpflichtig
- Ermittlung der AfA auf Basis von Wertgutachten mit Berechnung der Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach Immobilienwertverordnung
- Schiffsbeteiligung: Abzugsfähigkeit des Verlusts von stillen Einlagen bei Gewinnermittlung nach der Tonnage
- Arbeitgeberveranlassung bei unentgeltlichem Kantinenessen für Leiharbeitnehmer
- Aufwendungen für „Essen auf Rädern“ keine außergewöhnlichen Belastungen
- Nach Tod des Erblassers umfangreiche Renovie- rung des Familienheims - Zu eigenen Wohn- zwecken bestimmt?
- Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Leistun- gen im Rahmen eines Sponsoringvertrags
- Regelung zu den nicht steuerbaren Aufmerksam- keiten angepasst
- Einheitliches Beschäftigungsverhältnis bei Beschäftigung in zwei Betrieben – Lohnsteuer- pauschalierung nicht möglich
- Wegzugsbesteuerung
- Termine Steuern/Sozialversicherung August/September 2023
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Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof nahm dazu Stellung, wie die Tatbestandsmerkmale "finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung" der gesetzlichen Neuregelung im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung auszulegen sind.
Mit einem weiteren Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass der Vermieter einer Ferienwohnung keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, wenn der von ihm mit der treuhänderischen Vermietung beauftragte Vermittler diese hotelmäßig anbietet, aber ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat, insbesondere weil er hoteltypische Zusatzleistungen erbringt.
Betreiber von Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich zur Anzeige der Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebstätte und zur Übermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verpflichtet. Das Bundesfinanzministerium hat nun verfügt, dass es nicht beanstandet wird, wenn die Anzeige und Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung unter bestimmten Voraussetzungen unterbleiben.
Mit dem Pflegeunterstützungsund -entlastungsgesetz wird die gesetzliche Pflegeversicherung in zwei Schritten reformiert: Zum 01.07.2023 soll die Finanzgrundlage stabilisiert werden. Und in einem zweiten Schritt werden sämtliche Leistungsbeträge zum 01.01.2025 nochmals spürbar angehoben.
In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Doppelte Haushaltsführung: finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung
- Kosten für professionelle Gartenpflege steuermindernd geltend machen
- Vermietung von Ferienwohnungen - Bei eigennütziger Treuhand keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten
- Auch Nacherbe kann Erbfallkostenpauschale in Anspruch nehmen
- Wann ist ein Einspruch im Besteuerungsverfahren möglich und welche Folgen ergeben sich daraus?
- Durch Anfechtung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids keine inzidente Anfechtung einer Lohnsteuer-Anmeldung
- Anzeigen über die Erwerbstätigkeit - Steuerliche Erfassung von Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen
- Rückzahlung der Corona-Soforthilfen: Frist verlängert
- MOPeG schafft zum 01.01.2024 das Gesellschaftsregister für GbR
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz tritt im Juli in Kraft
- Termine Steuern/Sozialversicherung Juli/August 2023
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ob eine Wohnung „zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird“, stellt häufig eine zentrale Frage in steuerlichen Verfahren dar. Kürzlich nahm das Finanzgericht Düsseldorf Stellung zur Frage der Steuerbarkeit eines privaten Veräußerungsgeschäfts, insbesondere zur Entscheidung, wann eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
Wenn der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner veräußert, kann dann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterliegen? Diese Frage hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden.
Außerdem entschied der Bundesfinanzhof, dass die Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt.
Im Verfahrensrecht ist viel in Bewegung! Mit dem DAC 7-Umsetzungsgesetz wird im zweiten Teil das Ziel verfolgt, Änderungen des steuerlichen Verfahrensrechts, d. h. die Betriebsprüfung, zu modernisieren und zu beschleunigen.
In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Besteuerung beim Verkauf einer Wohnung: Differenzierung bei „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“
- Zinsen aus Abzinsung eines ratierlich gezahlten Kaufpreises als Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Keine Drittanfechtung bei Feststellungsbescheiden zum steuerlichen Einlagekonto
- Keine Steuerermäßigung für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe
- Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags bei Termingeschäften
- Veräußerung eines Miteigentumsanteils am Einfamilienhaus anlässlich Ehescheidung als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar
- Angemietete Räumlichkeiten als fiktives Anlagevermögen - Nur „Produkt” des Gewerbes entscheidend für Abgrenzung
- Kein Abzug „finaler“ ausländischer Betriebsstättenverluste
- Bundesrat billigt Smart-Meter-Gesetz
- DAC7-Umsetzungsgesetz „Modernisierung der Betriebsprüfung“
- WEG: Kein Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung einer Solaranlage auf dem Balkon
- Termine Steuern/Sozialversicherung Juni/Juli 2023
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Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof nahm Stellung zur Frage der Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" eines schenkweise und befristeten Quotennießbrauchs, welchen ein Kläger für seinen Gesellschaftsanteil an einer Grundstücksgesellschaft mit seinem volljährigen Sohn vereinbart hat. Fraglich war, ob der Nießbrauchsnehmer nach der Vertragslage und tatsächlichen Handhabung eine einem Gesellschafter ähnliche Stellung innehat.
In weiteren aktuellen Urteilen nahm der Bundesfinanzhof Stellung zur Besteuerung von Stock Options, die von einem ausländischen Arbeitgeber gewährt wurden und zur Entstehung und Berichtigung der Umsatzsteuer bei ratenweiser Vergütung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Die Frage, ob die Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, auch wenn es sich nicht um Wohn- und Schlafräume in einem Gebäude handelt, wurde ebenfalls vom Bundesfinanzhof geklärt.
Zudem werden ab 01.04.2023 laut Bundesfinanzministerium die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 angewendet und es greifen Lohnerhöhungen für Beschäftigte verschiedener Branchen.
In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Vermietung und Verpachtung - Zurechnung der Einkünfte bei Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil
- Besteuerung von Stock Options von ausländischem Arbeitgeber im Fall des Ansässigkeitswechsels
- Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag bei nur buchmäßigem Ausweis der Zinsen auf Bonuskonto
- Veräußerung eines Kaufhauses nach Fassadensanierung kein gewerblicher Grundstückshandel
- Berechnung der AfA: Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach Immobilienwertverordnung
- Stille Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers - Einkünfte aus Kapitalvermögen oder
- Errichtung einer Photovoltaikanlage: Steuerentstehung und -berichtigung bei späterer Vereinnahmung des Entgelts
- Ermäßigte Umsatzsteuer bei Vermietung nicht ortsfester Wohncontainer an Arbeitnehmer
- Verwendung eines neu erworbenen Pkw teils für steuerpflichtige, teils für steuerfreie Umsätze - Vorsteueraufteilung nicht nach Umsatzschlüssel
- Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags - Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft
- Steuerliches Einlagekonto: Gesellschafter hat keine Anfechtungsbefugnis
- Änderung beim Lohnsteuerabzug: Arbeitnehmer dürfen mit mehr Netto-Gehalt rechnen
- Lohnerhöhungen für Beschäftigte verschiedener Branchen
- Bundesregierung einigt sich auf neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen
- Vorsicht bei Sanierungsmaßnahmen
- Termine Steuern/Sozialversicherung Mai/Juni 2023
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft.
Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist nach einem weiteren Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobiltelefon dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt.
Darüber hinaus entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Ehegatte, der wirtschaftlich unabhängig ist, aus der Anschaffung eines Pkw, den er an seinen freiberuflich tätigen Ehegatten vermietet, die Vorsteuer geltend machen kann.
Seit dem 01.01.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Das Bundesfinanzministerium hat am 27.02.2023 das endgültige Schreiben zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmen Photovoltaikanlagen veröffentlicht.
In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Kryptowährungen: Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig
- Abzug von außergewöhnlichen Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte
- Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Mobiltelefons steuerfrei
- Grundstücksteilung: Besteuerung eines Gartengrundstücksteils als privates Veräußerungsgeschäft
- Besteuerung eines Promotionsstipendiums
- Umsatzsteuer bei unentgeltlicher Abgabe von Wärme aus Biogasanlage
- Pkw-Leasing an Ehegatten: Vorsteuerabzug und private Verwendung beim sog. Vorschaltmodell
- Ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants soll bleiben
- Endgültiges BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
- Studierende können die Energiepreispauschale beantragen
- Deutschland riskiert seine steuerliche Standortattraktivität
- Energetisches Bauen und Sanieren
- Mietsicherheit in Aktien investiert - Mieter hat Anspruch auf Herausgabe der Aktien
- Termine Steuern/Sozialversicherung April/Mai 2023
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Dezember-Soforthilfe ist am 14.11.2022 vom Bundesrat beschlossen worden und am 19.11.2022 in Kraft getreten. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält dafür eine Ergänzung der Besteuerung von sonstigen Leistungen. Wie nicht anders zu erwarten, muss dafür eine komplizierte Regelung herhalten, die zu drei neuen Paragrafen des Einkommensteuergesetzes geführt haben.
Das Bundesfinanzministerium hat ein Entwurfsschreiben zu Praxisfragen zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Das Entwurfsschreiben enthält wichtige Abgrenzungen und Erläuterungen für Betroffene und stellt etliche Punkte klar, die in der Praxis für Verunsicherung gesorgt hatten.
Der Bundesfinanzhof hatte zum Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Erwerb sog. Luxusfahrzeuge einer Verwaltungs-GmbH mit andersartiger Haupttätigkeit zu entscheiden.
Der Bundesfinanzhof vertrat in einem weiteren Urteil die Auffassung, dass bei fehlenden Vergleichspreisen für andere Grundstücke auch ein zeitnah zur Schenkung vereinbarter Kaufpreis für das betreffende Grundstück maßgebend sein kann. Ein Beispielsfall macht erkennbar, welche erheblichen Auswirkungen die unterschiedlichen Bewertungsverfahren auf die festzusetzende Schenkungsteuer haben.
In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Steuerfragen rund um die Dezember-Soforthilfe
- Erträge aus Mitarbeiterbeteiligungen: Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus nichtselbstständiger Arbeit?
- Bei Lernschwäche Nachhilfekosten steuermindernd geltend machen
- Seit Jahren bestehende ständige Übung, Mitarbeiterboni ohne rechtliche Verpflichtung an die Mitarbeiter auszuzahlen - Rückstellung möglich
- BMF-Entwurfsschreiben zum Nullsteuersatz bestimmter Photovoltaikanlagen
- Vorsteuerabzug aus nur gelegentlichem Erwerb von Luxusfahrzeugen
- Wertermittlungsmethoden bei einem Grundstück für Zwecke der Schenkungsteuer
- Wartungskosten bei Leasingverträgen gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen
- Grunderwerbsteuer bei Grundstücksveräußerung unter Nießbrauchsvorbehalt
- Ersatzzustellung durch Niederlegung bei Unmöglichkeit der Einlegung eines Steuerbescheids
- Wirksame Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers - Keine Haftung für Lohnsteuerschulden
- Mieterhöhungserklärung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen - Einzel-Aufstellung aller Kosten nicht notwendig
- Termine Steuern/ Sozialversicherung März/ April 2023
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Januarausgabe der Mandanten-Monatsinformation steht ganz im Zeichen des Jahreswechsels und informiert damit schwerpunktmäßig über die wichtigsten (steuer-)rechtlichen Neuerungen und Änderungen für das Jahr 2023.
Das dritte Entlastungspaket enthält weitere Maßnahmen, die größtenteils mit dem vom Bundestag am 02.12.2022 sowie Bundesrat am 16.12.2022 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2022 umgesetzt wurden.
Das Jahressteuergesetz 2022 vereint zahlreiche Einzeländerungen im Steuerrecht, die sowohl zu Entlastungen als auch Erhöhungen führen. Steuervorteile ergeben sich unter anderem für den Mietwohnungsbau, den Betrieb kleiner Solarstromanlagen und das Arbeiten im Homeoffice. Änderungen im Bewertungsgesetz werden hingegen oftmals zu höheren Steuerbeträgen bei der Übertragung von Immobilienvermögen führen. Für Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft sieht das Gesetz eine Übergewinnabgabe vor.
Zudem will die Bundesregierung mit den Strom- und Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat abschließend grünes Licht für die Gesetze gegeben.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Anpassung von Pauschalen und Freibeträgen
- Abschreibungen im Wohnungsbau
- Photovoltaikanlagen steuerfrei
- Besteuerung von Energie-Entlastungen
- Altersvorsorge
- Immobilienerbe wird teurer
- Steuer-ID: Direkter Auszahlungsweg
- Übergewinnsteuer für Unternehmer
- Preisdeckel für Strom, Gas und Wärme
- Zeitpunkt des Wegfalls eines negativen Kapitalkontos
- Doppelte Haushaltsführung: Keine Berücksichtigung eines separat von der Wohnung angemieteten Pkw-Stellplatzes
- Sachbezugswerte 2023
- Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz in Gastronomie und 9 % Vorsteuerpauschale für Landwirte zum 01.01.2023
- Auswirkungen der Doppelbesteuerung von Einkünften mit Gewerbe- und Einkommensteuer
- Voraussetzungen für den Übergang zur Außenprüfung bei einer Kassen-Nachschau
- Termine Steuern/Sozialversicherung Januar/Februar 2023