Aktuelle Steuerinformationen zu Steuern // Recht // Wirtschaft
Der Mandantenbrief „Blitzlicht“ | Steuern // Recht // Wirtschaft hält Sie jeden Monat mit ansprechenden und interessanten Themen auf dem Laufenden.
Monatliche Steuerinformationen - 2023
Steuerinformationen jetzt downloaden (PDF/ 231 KB / 6 Seiten)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof nahm Stellung zur Frage der Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" eines schenkweise und befristeten Quotennießbrauchs, welchen ein Kläger für seinen Gesellschaftsanteil an einer Grundstücksgesellschaft mit seinem volljährigen Sohn vereinbart hat. Fraglich war, ob der Nießbrauchsnehmer nach der Vertragslage und tatsächlichen Handhabung eine einem Gesellschafter ähnliche Stellung innehat.
In weiteren aktuellen Urteilen nahm der Bundesfinanzhof Stellung zur Besteuerung von Stock Options, die von einem ausländischen Arbeitgeber gewährt wurden und zur Entstehung und Berichtigung der Umsatzsteuer bei ratenweiser Vergütung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Die Frage, ob die Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, auch wenn es sich nicht um Wohn- und Schlafräume in einem Gebäude handelt, wurde ebenfalls vom Bundesfinanzhof geklärt.
Zudem werden ab 01.04.2023 laut Bundesfinanzministerium die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 angewendet und es greifen Lohnerhöhungen für Beschäftigte verschiedener Branchen.
In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Vermietung und Verpachtung - Zurechnung der Einkünfte bei Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil
- Besteuerung von Stock Options von ausländischem Arbeitgeber im Fall des Ansässigkeitswechsels
- Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag bei nur buchmäßigem Ausweis der Zinsen auf Bonuskonto
- Veräußerung eines Kaufhauses nach Fassadensanierung kein gewerblicher Grundstückshandel
- Berechnung der AfA: Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach Immobilienwertverordnung
- Stille Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers - Einkünfte aus Kapitalvermögen oder
- Errichtung einer Photovoltaikanlage: Steuerentstehung und -berichtigung bei späterer Vereinnahmung des Entgelts
- Ermäßigte Umsatzsteuer bei Vermietung nicht ortsfester Wohncontainer an Arbeitnehmer
- Verwendung eines neu erworbenen Pkw teils für steuerpflichtige, teils für steuerfreie Umsätze - Vorsteueraufteilung nicht nach Umsatzschlüssel
- Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags - Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft
- Steuerliches Einlagekonto: Gesellschafter hat keine Anfechtungsbefugnis
- Änderung beim Lohnsteuerabzug: Arbeitnehmer dürfen mit mehr Netto-Gehalt rechnen
- Lohnerhöhungen für Beschäftigte verschiedener Branchen
- Bundesregierung einigt sich auf neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen
- Vorsicht bei Sanierungsmaßnahmen
- Termine Steuern/Sozialversicherung Mai/Juni 2023
Mandanten-Informationen jetzt downloaden (PDF/ 229 KB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft.
Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist nach einem weiteren Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobiltelefon dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt.
Darüber hinaus entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Ehegatte, der wirtschaftlich unabhängig ist, aus der Anschaffung eines Pkw, den er an seinen freiberuflich tätigen Ehegatten vermietet, die Vorsteuer geltend machen kann.
Seit dem 01.01.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Das Bundesfinanzministerium hat am 27.02.2023 das endgültige Schreiben zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmen Photovoltaikanlagen veröffentlicht.
In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Kryptowährungen: Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig
- Abzug von außergewöhnlichen Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte
- Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Mobiltelefons steuerfrei
- Grundstücksteilung: Besteuerung eines Gartengrundstücksteils als privates Veräußerungsgeschäft
- Besteuerung eines Promotionsstipendiums
- Umsatzsteuer bei unentgeltlicher Abgabe von Wärme aus Biogasanlage
- Pkw-Leasing an Ehegatten: Vorsteuerabzug und private Verwendung beim sog. Vorschaltmodell
- Ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants soll bleiben
- Endgültiges BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
- Studierende können die Energiepreispauschale beantragen
- Deutschland riskiert seine steuerliche Standortattraktivität
- Energetisches Bauen und Sanieren
- Mietsicherheit in Aktien investiert - Mieter hat Anspruch auf Herausgabe der Aktien
- Termine Steuern/Sozialversicherung April/Mai 2023
Mandanten-Informationen jetzt downloaden (PDF/ 375 KB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Dezember-Soforthilfe ist am 14.11.2022 vom Bundesrat beschlossen worden und am 19.11.2022 in Kraft getreten. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält dafür eine Ergänzung der Besteuerung von sonstigen Leistungen. Wie nicht anders zu erwarten, muss dafür eine komplizierte Regelung herhalten, die zu drei neuen Paragrafen des Einkommensteuergesetzes geführt haben.
Das Bundesfinanzministerium hat ein Entwurfsschreiben zu Praxisfragen zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Das Entwurfsschreiben enthält wichtige Abgrenzungen und Erläuterungen für Betroffene und stellt etliche Punkte klar, die in der Praxis für Verunsicherung gesorgt hatten.
Der Bundesfinanzhof hatte zum Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Erwerb sog. Luxusfahrzeuge einer Verwaltungs-GmbH mit andersartiger Haupttätigkeit zu entscheiden.
Der Bundesfinanzhof vertrat in einem weiteren Urteil die Auffassung, dass bei fehlenden Vergleichspreisen für andere Grundstücke auch ein zeitnah zur Schenkung vereinbarter Kaufpreis für das betreffende Grundstück maßgebend sein kann. Ein Beispielsfall macht erkennbar, welche erheblichen Auswirkungen die unterschiedlichen Bewertungsverfahren auf die festzusetzende Schenkungsteuer haben.
In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Steuerfragen rund um die Dezember-Soforthilfe
- Erträge aus Mitarbeiterbeteiligungen: Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus nichtselbstständiger Arbeit?
- Bei Lernschwäche Nachhilfekosten steuermindernd geltend machen
- Seit Jahren bestehende ständige Übung, Mitarbeiterboni ohne rechtliche Verpflichtung an die Mitarbeiter auszuzahlen - Rückstellung möglich
- BMF-Entwurfsschreiben zum Nullsteuersatz bestimmter Photovoltaikanlagen
- Vorsteuerabzug aus nur gelegentlichem Erwerb von Luxusfahrzeugen
- Wertermittlungsmethoden bei einem Grundstück für Zwecke der Schenkungsteuer
- Wartungskosten bei Leasingverträgen gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen
- Grunderwerbsteuer bei Grundstücksveräußerung unter Nießbrauchsvorbehalt
- Ersatzzustellung durch Niederlegung bei Unmöglichkeit der Einlegung eines Steuerbescheids
- Wirksame Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers - Keine Haftung für Lohnsteuerschulden
- Mieterhöhungserklärung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen - Einzel-Aufstellung aller Kosten nicht notwendig
- Termine Steuern/ Sozialversicherung März/ April 2023
Mandanten-Informationen jetzt downloaden (PDF/ 218 KB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Januarausgabe der Mandanten-Monatsinformation steht ganz im Zeichen des Jahreswechsels und informiert damit schwerpunktmäßig über die wichtigsten (steuer-)rechtlichen Neuerungen und Änderungen für das Jahr 2023.
Das dritte Entlastungspaket enthält weitere Maßnahmen, die größtenteils mit dem vom Bundestag am 02.12.2022 sowie Bundesrat am 16.12.2022 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2022 umgesetzt wurden.
Das Jahressteuergesetz 2022 vereint zahlreiche Einzeländerungen im Steuerrecht, die sowohl zu Entlastungen als auch Erhöhungen führen. Steuervorteile ergeben sich unter anderem für den Mietwohnungsbau, den Betrieb kleiner Solarstromanlagen und das Arbeiten im Homeoffice. Änderungen im Bewertungsgesetz werden hingegen oftmals zu höheren Steuerbeträgen bei der Übertragung von Immobilienvermögen führen. Für Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft sieht das Gesetz eine Übergewinnabgabe vor.
Zudem will die Bundesregierung mit den Strom- und Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat abschließend grünes Licht für die Gesetze gegeben.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Anpassung von Pauschalen und Freibeträgen
- Abschreibungen im Wohnungsbau
- Photovoltaikanlagen steuerfrei
- Besteuerung von Energie-Entlastungen
- Altersvorsorge
- Immobilienerbe wird teurer
- Steuer-ID: Direkter Auszahlungsweg
- Übergewinnsteuer für Unternehmer
- Preisdeckel für Strom, Gas und Wärme
- Zeitpunkt des Wegfalls eines negativen Kapitalkontos
- Doppelte Haushaltsführung: Keine Berücksichtigung eines separat von der Wohnung angemieteten Pkw-Stellplatzes
- Sachbezugswerte 2023
- Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz in Gastronomie und 9 % Vorsteuerpauschale für Landwirte zum 01.01.2023
- Auswirkungen der Doppelbesteuerung von Einkünften mit Gewerbe- und Einkommensteuer
- Voraussetzungen für den Übergang zur Außenprüfung bei einer Kassen-Nachschau
- Termine Steuern/Sozialversicherung Januar/Februar 2023
Monatliche Steuerinformationen - 2022
Steuerinformationen jetzt downloaden (PDF / 204 KB / 6 Seiten)
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Niedersächsische Finanzgericht hat zu den Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung bei einem in Deutschland tätigen, verheirateten Arbeitnehmer, dessen Ehepartner im Ausland die zuvor als Ehewohnung genutzte Wohnung beibehält, Stellung genommen - insbesondere zur finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung.
Des Weiteren hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung auch dann im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgabe zu berücksichtigen ist, wenn sie zwar innerhalb von zehn Tagen nach dem Jahreswechsel geleistet wurde, aber aufgrund einer dem Unternehmer gewährten Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen erst später fällig war.
Zudem stellte der Bundesfinanzhof klar, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten auch nach der zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung für virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerpflichtig sind.
Zu beachten ist zudem die neue Regelung für Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2023. Außerdem sind im Bereich der Gesetzgebung einige kurzfristige Veränderungen zu erwarten. So hat der Finanzausschuss angesichts der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine faire Aufteilung der CO2-Kosten im Mietverhältnis vor. Und: die Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden kommt.
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Doppelte Haushaltsführung - Beteiligung an den Kosten der Lebensführung mit Auslandsbezug
- Kein einkünftebezogener Veranlassungszusam- menhang bei Grundschuldbestellungen
- Steuerfolgen bei der Vergabe von unverzinslichen Darlehen
- Freiwillige Zahlung einer Umsatzsteuer- Vorauszahlung des Vorjahres vor Fälligkeit als Betriebsausgabe
- Steuerliche Anerkennung der Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrauchs an einem lang- fristig an eine elterliche GmbH vermieteten Grundstück
- Abzug von Taxikosten für Fahrten zwischen Woh- nung und Arbeitsplatz nur in Höhe der Entfer- nungspauschale
- Vorsteuerabzug bei Leistungen von sog. Outplacement-Unternehmen für Personalabbau
- Umsätze aus Betrieb von Geldspielautomaten weiterhin steuerpflichtig
- Rechnungsberichtigung – Rückwirkung für Vor- steuerabzug?
- Frühestens ab Erwerb der ersten Immobilie be- steht Gewerbesteuerpflicht eines Grundstücks- händlers
- Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernach- zahlungen und -erstattungen
- Weitere Anhebung der geplanten Erhöhung von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld
- Entlastung für Mieter - Faire Aufteilung des CO2- Preises
- Neue Regelung für Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2023
- Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden kommt
- Termine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2022/Januar 2023
Steuerinformationen jetzt downloaden (PDF/ 227 KB / 6 Seiten)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn der Arbeitnehmer ein ihm von seinem Arbeitgeber auch zur außer- dienstlichen Nutzung überlassenes Kfz für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nutzt, scheidet ein Werbungskosten- abzug laut Bundesfinanzhof auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer hierfür ein Nutzungsentgelt leisten muss oder individuelle Kfz-Kosten zu tragen hat.
Außerdem hatte sich der Bundesfinanzhof mit der Frage auseinanderzuset- zen, ob eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu gewähren ist, wenn diese von einer GmbH erbracht werden, an der der Leistungsemp- fänger beteiligt ist, und dessen Gesellschafterverrechnungskonto damit belastet wird oder ob die Einbindung eines Kreditinstituts erforderlich ist.
Die sog. Inflationsausgleichsprämie, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, sieht vor, dass bis Ende 2024 Zahlungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei mög- lich sein sollen.
Die Finanzminister der Länder haben sich in Abstimmung mit dem Bundes- finanzministerium auf eine einmalige Fristverlängerung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung verständigt.
Am 07.10.2022 hat der Bundesrat zahlreichen Änderungen bei den sog. Verbrauchsteuern zugestimmt. Bis Ende 2023 bleibt es demnach beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungs- dienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke.
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Auch bei Zuzahlungen an Arbeitgeber: Für die Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten
- Kosten für das Projektcontrolling als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten
- Keine Steuerermäßigung für Handwerker- leistungen bei Belastung des Gesellschafterver- rechnungskontos des Steuerpflichtigen
- Kein Vorsteuerabzug einer Kapitalgesellschaft aus Leistungen für private Interessen ihres Geschäfts- führers und dessen Ehefrau
- Stromspeicher ist keine wesentliche Komponente einer Photovoltaik-Anlage
- Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer
- Mit Nießbrauchsrecht fürs Wertpapierdepot Steuern sparen
- Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch Beamten der Steuerfahndung rechtswidrig
- Fristverlängerung bei der Abgabe der Grund- steuererklärung bis 31.01.2023
- Drittes Entlastungspaket - Inflationsausgleichs- prämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei
- Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungs- rechengrößen 2023
- Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin ab- gesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Bier- steuerrecht
- Termine Steuern/Sozialversicherung November/Dezember 2022
Steuerinformationen jetzt downloaden (PDF/ 268 KB / 5 Seiten)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof und das Finanzgericht Hamburg haben zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung entschieden. Der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, ob Überentnahmen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bereits dann vorliegen, wenn die Entnahmen im Wirtschaftsjahr den Gewinn und die Einlagen übersteigen. Vor dem Finanzgericht Hamburg wandte sich ein Kläger gegen die Erfassung von Umsatzsteuer als Betriebseinnahme sowie die Festsetzung von Verspätungszuschlägen.
Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, kann dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen. So entschied das Landesarbeitsgericht Köln.
Im Oktober treten zudem einige gesetzliche Änderungen in Kraft, wie beispielsweise neue Regeln für Mini- und Midijobs. Außerdem steigt der Mindestlohn. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verlängert.
Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen gedämpft werden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden.
Darüber hinaus erhalten Sie mit dieser Monatsinformation das Mandanten-Info Merkblatt „Das Dritte Entlastungspaket und seine Vorgänger“ (Stand 06.09.2022), die eine Übersicht über den derzeitigen Diskussionsstand enthält.
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung Umsatzsteuer als Betriebseinnahme
- Überentnahmen bei sinngemäßer Anwendung der Regelungen auf Einnahmen-Überschuss-Rechner?
- Durch Freibeträge kann Erbschaftsteuerpflicht entfallen
- Bedeutung der erweiterten unbeschränkten Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht
- Nachweislich unterdurchschnittliche Leistung über längeren Zeitraum kann Kündigung rechtfertigen
- Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
- Mini-, Midijob und Mindestlohn im Oktober 2022
- Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang verlängert
- Jahressteuergesetz 2022
- Inflationsausgleichsgesetz: Steuerliche Mehrbelastungen abfedern, Familien unterstützen
- Drittes Entlastungspaket
- Termine Steuern/Sozialversicherung Oktober/November 2022
Steuerinformationen jetzt downloaden (PDF/ 298 KB / 6 Seiten)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Kinderbetreuungskosten können nur von demjenigen abgezogen werden, der sie getragen hat. Das Finanzgericht Thüringen hat entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn das Kind im paritätischen Wechselmodell von beiden Eltern betreut wird.
In einem weiteren Urteil hat das Finanzgericht Thüringen entschieden, dass der Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten verfassungskonform ist. Insbesondere ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass bei geschiedenen wie auch bei nicht verheirateten oder dauernd getrenntlebenden Eltern nur derjenige Elternteil zum Abzug berechtigt ist, der die Aufwendungen getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs für eine zusätzliche Altersvorsorge im Wahlrecht des Steuerpflichtigen steht. Dieses Wahlrecht muss nicht zwingend durch Abgabe der
„Anlage AV“ zur Einkommensteuererklärung ausgeübt werden, sondern kann auch formlos geltend gemacht werden.
Der Bundesfinanzhof hatte zudem bzgl. des Vorsteuerabzugs aus der Errichtung einer Photovoltaikanlage über die Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen zu entscheiden.
Und weiter entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Erbe nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim verliert, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten verfassungsmäßig
- E-Ladesäulen steuermindernd geltend machen
- Nachträgliche Geltendmachung des Wahlrechts auf einen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG
- Verluste aus sog. Unlimited Turbo Bull-Zertifikaten voll abziehbar
- Vorsteuerabzug für ein Büro in einem ansonsten nicht unternehmerisch genutzten Gebäude
- Bei Erwerb einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage volle Zuordnung zum Unternehmen durch Abschluss eines Einspeisevertrags
- Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim trotz Auszug
- Schenkungen beim Ausscheiden aus einer Gesellschaft bei zu geringer Abfindung
- Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern
- Änderung des Nachweisgesetzes
- Künstlersozialabgabe soll 2023 bei 5,0 Prozent liegen
- Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz
- Auszahlung der Energiepreispauschale im September
- Gasumlage ab Oktober steht fest
- Termine Steuern/ Sozialversicherung September/ Oktober 2022
Steuerinformationen jetzt downloaden (PDF/ 376 KB / 6 Seiten)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof entschied, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.
Wer nach dem 01.01.2021 Computer, technische Ausstattung oder Software für Arbeit oder Studium angeschafft hat, kann die Kosten dafür nach einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.02.2022 gleich im ersten Jahr in voller Höhe steuermindernd geltend machen.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann auch im Trennungsjahr zeitanteilig gewährt werden, wenn die Ehegatten nicht gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Zudem darf der jeweilige Ehegatte nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person leben. So entschied der Bundesfinanzhof.
Außerdem entschied der Bundesfinanzhof entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, dass Sportvereine sich gegenüber einer aus dem nationalen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht nicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie abgeleitete Steuerfreiheit berufen können. Die Entscheidung betrifft unmittelbar nur Leistungen, die Sportvereine gegen gesonderte Vergütung erbringen. Sie ist aber für die Umsatzbesteuerung im Sportbereich von grundsätzlicher Bedeutung.
In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Wegfall der Mitteilungsfiktion
- Kürzere Abschreibungsdauer für technische Ausstattung bei PC und Co.
- Pendlerpauschale auch bei Fahrgemeinschaften geltend machen
- Für zusammengeballte Überstundenvergütungen ermäßigter Steuersatz
- Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines selbst bewohnten „Gartenhauses“ unterliegt nicht der Einkommensteuer
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Trennungsjahr bei Einzelveranlagung
- Renovierungskosten als vorweggenommene Werbungskosten
- Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer einer Flugbegleiterin
- Umsatzsteuer für "Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel?
- Zur Umsatzsteuerpflicht bei Sportvereinen
- Wann und warum erfolgt eine Gewerbesteuerzerlegung?
- Zur Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Ausgliederung zur Neugründung
- Termine Steuern/Sozialversicherung Juni/Juli 2022
Steuerinformationen jetzt downloaden (PDF/ 348 KB / 6 Seiten)
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesfinanzministerium hat am 17.03.2022 ein Schreiben zur Anerkennung gesamtgesellschaftlichen Engagements im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erlassen. Die angeführten Billigkeitsregelungen werden in dem Schreiben erläutert. Die Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom 24.02.2022 bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden.
Bitcoins und ähnliche Kryptowährungen locken mit hohen Gewinnen bei deren Verkauf. Das Finanzgericht Köln bestätigt, dass Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, nach den ertragsteuerlichen Grundsätzen für private Veräußerungsgeschäfte zu behandeln sind.
Durch Sturm oder Unwetter entstehen immer wieder Schäden, die allerdings unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.
Das Thema "Liebhaberei“ ist ein Dauerbrenner und beschäftigt „alle Beteiligten“ in Wirtschaft und Behörden. Neuigkeiten durch die Finanzgerichtsbarkeit sind beachtlich. Kürzlich hatte das Finanzgericht Münster zu entscheiden, ob beim Betrieb einer Reithalle von "Liebhaberei" auszugehen ist.
Für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen werden zunehmend auch moderne Kommunikationsmöglichkeiten genutzt. Das Landesarbeitsgericht München hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in Form eines Fotos via WhatsApp übermittelt wurde.
In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Billigkeitsregelungen: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
- Für statische Berechnungen eines Statikers keine Steuerermäßigung
- Unwetterschäden steuerlich geltend machen
- Zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen
- Insolvenzverwaltervergütung als außergewöhnliche Belastung?
- Betrieb einer Reithalle - Liebhaberei?
- Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft einkommensteuerlich zu berücksichtigen?
- Zweitwohnung am gleichen Beschäftigungsort - Keine doppelte Haushaltsführung
- Zur Steuerfreiheit eines Altersteilzeit-Aufstockungsbetrags
- Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer als Arbeitslohn
- Kann man Steuerschulden auch mit Sachwerten bezahlen?
- Zur Rechtswirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per WhatsApp
- Termine Steuern/Sozialversicherung Mai/Juni 2022
Mandanten-Informationen jetzt downloaden (PDF/ 229 KB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einer aktuellen Allgemeinverfügung regeln die obersten Finanzbehörden der Länder die steuerliche Behandlung von Erschließungskosten, die Gemeinden auf Anwohner umlegen. Danach werden am 28.02.2022 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die von einer Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Erschließungskosten eines Grundstücks seien als haushaltsnahe Handwerkerleistungen begünstigt.
Arbeitnehmer können Reisekosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht durch den Arbeitgeber erstattet wurden. Wenn die Ausgaben zu einem Teil übernommen wurden, können Arbeitnehmer die Differenz geltend machen.
Der Bundesfinanzhof hat dazu Stellung genommen, ob ein Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben möglich ist, wenn der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung erbringt
Das Niedersächsische Finanzgericht hat über die Frage entschieden, ob im Rahmen der Umsatzsteuerfestsetzung Vorsteuerbeträge beim sog. Trikotsponsoring abzugsfähig sind.
Zudem hat der Bundesrat am 11.03.2022 verlängerte Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld gebilligt.
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Anerkennung von Erschließungskosten: Allgemeinverfügung weist anhängige Verfahren zurück
- Dienstreisekosten steuerlich geltend machen
- Aktiv als Influencer tätig zu sein, kann zu gewerblichen Einkünften führen.
- Pauschalen für beruflich veranlasste Umzugskosten erhöhen sich ab 1. April 2022
- Kinderbetreuungskosten: Sonderausgabenabzug trotz Arbeitgeberersatzleistungen?
- Kindergeld für volljährige Kinder, die krankheitsbedingt ihre Ausbildung abbrechen
- Trauer- und Hochzeitsreden: Keine ermäßigt zu besteuernde künstlerische Tätigkeit
- Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken
- Abfindungszahlung im Scheidungsfall vereinbart - Keine Schenkungsteuer
- Steuerbefreiung bei der Gewerbesteuer für Grundstückserträge
- Finanzgerichtliches Verfahren: Corona-Pandemie begründet keinen Anspruch auf Akteneinsicht in Kanzleiräumen
- Ermittlung des Gebäudesachwerts
- Gesetzliche Entlastungen zur Eindämmung der drastisch gestiegenen Preise für Heizöl, Gas, Sprit und Strom
- Verlängerte Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld
- Termine Steuern/Sozialversicherung April/Mai 2022
Mandanten-Informationen jetzt downloaden (PDF/ 277 KB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einer Kapitalgesellschaft können die an die Gesellschafter gehenden Gewinnanteile erst nach einem Gewinnausschüttungsbeschluss zufließen. Im Zeitpunkt des Zuflusses ist dann auch die Versteuerung vorzunehmen. Das Interesse der Gesellschafter am Zeitpunkt des Zuflusses kann durchaus unterschiedlich sein, je nach den steuerlichen Verhältnissen. Wenn die Satzung der Gesellschaft es zulässt, dass Ausschüttungen an die einzelnen Gesellschafter zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen können, kann dies per Beschluss so gehandhabt werden. Ein solcher Fall lag dem Bundesfinanzhof zur Entscheidung vor.
Das Finanzgericht Münster hat zum Anscheinsbeweis, der bei Abbruch eines Gebäudes innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung für einen Erwerb mit Abbruchabsicht spricht und damit den Sofortabzug der Abbruchkosten ausschließt, Stellung genommen.
Das Kabinett hat eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen beschlossen. Danach soll die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30.06.2022 auf bis zu 28 Monate verlängert werden. Am 16.02.2022 wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt.
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Zufluss von Gewinnausschüttungen für die Gesellschafter zu unterschiedlichen Zeitpunkten
- Bei Zufluss von Hauptzahlung und Restzahlungen in mehr als zwei Veranlagungszeiträumen keine außerordentlichen Einkünfte
- Erwerb eines Gebäudes mit Abbruchabsicht - Zur Entkräftung des Anscheinsbeweises
- Kosten einer von der finanzierenden Bank verlangten qualifizierten baufachlichen Betreuung - sofort abzugsfähige Finanzierungskosten
- Übertragung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte der GmbH als nicht zu Arbeitslohn führende Anteilsschenkung?
- Keine Gewerbesteuerhinzurechnung für Adresskäufe
- Einkünfte aus Hobby - Umsatzsteuerpflicht kann bestehen
- Eigenverbrauch: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2022
- Steuernummer für Existenzgründer - Elektronische Anmeldung beim Finanzamt erforderlich
- Zur Überprüfung einer Ermessensentscheidung über den Billigkeitserlass von Säumniszuschlägen
- Vermieterin kann Baumfällungskosten als Betriebskosten geltend machen
- Reservierungsgebühr bei Grundstückskauf muss notariell beurkundet werden
- Kurzarbeit soll verlängert werden
- Termine Steuern/Sozialversicherung März/April 2022
Mandanten-Informationen jetzt downloaden (PDF/ 234 KB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Festsetzung von Hinterziehungszinsen auf zu niedrig festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen möglich ist, wenn für dieselben Zeiträume bereits Hinterziehungszinsen betreffend verkürzter Einkommensteuer festgesetzt wurden.
Auch dem Finanzamt können Fehler unterlaufen und in Folge kann eine Maßnahme unrechtmäßig sein. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist bei überwiegendem Mitverschulden des Finanzamts nicht rechtmäßig, so urteilte das Finanzgericht Düsseldorf.
Die Finanzverwaltungen Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz verlängern den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen, um die Betroffenen der Auswirkungen des Regentiefs „Bernd“ sowie die Helfer weiter zu entlasten.
Zum 01.01.2025 wird auf Grund der Grundsteuerreform die neue Grundsteuer in Kraft treten. Die Einheitswerte werden als bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ihre Gültigkeit verlieren. An deren Stelle tritt dann in den Bundesländern, die keine abweichenden Regelungen getroffen haben, der Grundsteuerwert. Die Finanzverwaltung wird daher in diesem Jahr eine Vielzahl neuer Daten abfragen, die von Grundstückseigentümern vorzulegen sind.
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Menschen mit Behinderung: Gesundheitskosten und Pauschbetrag steuermindernd geltend machen
- Auch Vermieter können Homeoffice-Pauschale geltend machen
- Kein Sonderausgabenabzug bei Barzahlung von Kinderbetreuungskosten
- Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen und für hinterzogene Jahreseinkommensteuer
- Steuerfolgen bei der Beendigung eines Nießbrauchs an einem Grundstück
- Zum einheitlichen Vertragswerk im Grunderwerbsteuerrecht
- Einreichung einer Steuererklärung kurz vor Ablauf der Festsetzungsfrist - Verjährung kann drohen!
- Kein Verspätungszuschlag bei überwiegendem Mitverschulden des Finanzamts
- Grundsteuerreform 2022: Stichtag für den Stand der Angaben 01.01.2022
- Jahresabschlüsse: Offenlegungsfrist für 2020 verlängert
- Hochwasser: Steuerliche Hilfsmaßnahmen verlängert
- Termine Steuern/Sozialversicherung Februar/März 2022
Mandanten-Informationen jetzt downloaden (PDF/ 332 KB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie zu jedem Jahreswechsel gibt es eine Fülle gesetzlicher Neuregelungen und Änderungen. Die Wichtigsten haben wir für Sie am Anfang dieser Monatsinformation zusammengestellt.
Die Corona-Krise beschäftigt den Gesetzgeber und die Gerichte weiterhin. Daher wurden verschiedene steuerrechtliche Erleichterungen verlängert, wie insbesondere die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden, oder steuerrechtliche Erleichterungen mit Corona-Hilfen.
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit arbeitsrechtlichen Folgen des Lockdowns beschäftigt und die Frage geklärt, ob der Arbeitgeber, der seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen muss, das Risiko des Arbeitsausfalls trägt und verpflichtet ist, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.
Mit Wirkung zum 01. August 2021 ist die Meldefiktion weggefallen und das Transparenzregister zum Vollregister erstarkt. Dies hat zur Folge, dass zuvor entbehrliche Mittelungen nun erforderlich werden. Als Erleichterung hat der Gesetzgeber für Vereinigungen, die bis zum 31. Juli 2021 von einer Mitteilungspflicht befreit waren Übergangsfristen normiert, die im Jahr 2022 auslaufen.
In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:
- Wichtige Neuregelungen ab Januar 2022
- Rücklage für Ersatzbeschaffung - Verlängerung der Reinvestitionsfrist
- Lohnsteuer für digitale Betriebsfeier?
- Geänderte Umsatzsteuerregeln für landwirtschaftliche Betriebe
- Drittes Corona-Steuerhilfegesetz - Weitergeltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes
- Zum Zeitraum der Rechnungsberichtigung bei zuUnrecht ausgewiesener Umsatzsteuer
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum umsatzsteuerlichen Zuordnungswahlrecht
- Berechnungsschema bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Keine Lohnfortzahlung im Lockdown
- Das Transparenzregister - Ab sofort ein Vollregister
- Entsorgung von steuerrelevanten Unterlagen: Aufbewahrungsfristen beachten!
- Corona-Krise: Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen
- Bundesrat stimmt über Verlängerung der Unternehmenshilfen ab
- Termine Steuern/Sozialversicherung