Aktuelle Steuerinformationen zu Steuern // Recht // Wirtschaft

Der Mandantenbrief „Blitzlicht“ | Steuern // Recht // Wirtschaft hält Sie jeden Monat mit ansprechenden und interessanten Themen auf dem Laufenden.

Monatliche Steuerinformationen - 2024

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof entschied, dass die Nennung eines Einstellungsorts in einem Arbeitsvertrag für sich allein keine dauerhafte Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers bestimmt.

In einem weiteren Urteil hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob Aufwendungen für eine Dienstwohnung unter den besonderen Gegebenheiten des Streitfalls unabhängig von deren Größe notwendige Mehraufwendungen sind.

Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass die Zuwendungen beim Empfänger zu keinen einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen. Bei Geschäftsfreunden ist dies zu verneinen, wenn z. B. Veranstaltungen lediglich der Aufrechterhaltung und Vertiefung der Kundenkontakte dienen.

Für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen ist ab dem Veranlagungszeitraum 2023 die Angabe einer steuerlichen Identifikationsnummer notwendig. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums regelt das Vorgehen in den Fällen, wenn dem Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers nicht vorliegt.

Der Europäische Gerichtshof sieht bei umsatzsteuerfreier Vermietung von Grundstücken die Umsatzsteuerpflicht von damit vermieteten Betriebsvorrichtungen nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz als nicht mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vereinbar an.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen: 

  • Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte eines angestellten Bauleiters
  • Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland abzugsfähig
  • Bei Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden zur allgemeinen Kundenpflege keine Pauschalversteuerung
  • Besteuerung der Energiepreispauschale fraglich
  • Veräußerung eines Gartengrundstücks als privates Veräußerungs-geschäft steuerpflichtig
  • Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer von Arbeitnehmern für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen
  • Was hat es mit dem Progressionsvorbehalt auf sich?
  • inländische Lohn- und Einkommensersatzleistung gemäß (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
  • steuerfreie Auslandseinkünfte aufgrund eines Doppelbesteuerungs- abkommens - DBA (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG).
  • Einkünfte von Grenzpendlern, Ehegatten von EU/EWR-Ausländern und von bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG).
  • Vermietung von Grundstücken mit Betriebsvorrichtungen
  • Kontrollgebühren = steuerpflichtige Leistung?
  • Auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers ist eine steuerliche Betriebsprüfung zulässig
  • Führung einer PC-Kasse ohne festes Zuordnungskriterium - Schätzung rechtmäßig
  • Kfz-Leasingvertrag ohne Kaufverpflichtung abgeschlossen - Verbraucher hat kein Widerrufsrecht
  • Termine Steuern/Sozialversicherung März/April 2024

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Sehr geehrte Damen und Herren,

bisher lehnte die Finanzverwaltung Steuerbegünstigungen für Winterdienst- bzw. Schneeräumkosten betreffend öffentliche Gehwege mit der Begründung ab, dass die Dienstleistungen nicht auf dem Privatgrundstück ausgeführt werden. Diese Auffassung widerspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

An die Form eines Kindergeldantrags sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Förderung der Familie dient.

Die Aufforderung der Finanzbehörde zur Vorlage eines Gesamtjournals, in dem auch nicht aufbewahrungspflichtige E-Mails aufgelistet bzw. nach den Vorgaben der Finanzverwaltung dargestellt werden sollen, überschreitet laut Finanzgericht Hamburg die Befugnisse der Finanzverwaltung und ist damit rechtswidrig.

Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich in ihrer Freizeit über Dienstplanänderungen zu informieren oder Weisungen des Arbeitgebers zur Konkretisierung der Arbeitszeit entgegenzunehmen, z. B. per SMS.

Der Referentenentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV ist veröffentlicht worden. Er enthält u. a. die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre.

In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:

  • Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar
  • Nachweis eines Haupthausstands bei einer doppelten Haushaltsführung
  • Kindergeldantrag per E-Mail
  • Kein Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding
  • Widerspruch gegen eine Gutschrift - Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach Ausgliederung
  • Vorlage von E-Mail-Korrespondenz bzw. eines Gesamtjournals - Befugnisse der Finanzverwaltung
  • Arbeitnehmer müssen in ihrer Freizeit Dienstplananweisungen für den Folgetag zur Kenntnis nehmen
  • Eheleute können in Verwahrung gegebenen kombinierten Ehe- und Erbvertrag nicht mehr herausfordern
  • Eigenbedarfskündigung wegen Nutzung des Mehrfamilienhauses als Einfamilienhaus
  • Deutschlandticket
  • Nicht ausgezahlte Energiepreispauschale beim Finanzgericht einklagen
  • Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV)
  • „Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz“ vom Bundeskabinett beschlossen
  • Termine Steuern/Sozialversicherung Februar/März 2024

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Jahreswechsel stehen wieder einmal eine Menge gesetzlicher Neuerungen und Änderungen, formale Änderungen und Erleichterungen an.

Der Jahreswechsel wird aber auch überschattet durch große Herausforderungen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zum Bundeshaushalt zieht voraussichtlich nicht absehbare, weitreichende Konsequenzen auf Förderprogramme und andere geplante Maßnahmen nach sich. Am 15.12.2023 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz zum Nachtragshaushalt 2023 gebilligt.

Die Unsicherheit wird noch verschärft durch die Verzögerung der Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss, die ins Jahr 2024 verschoben wurden. Viele steuerrechtliche Änderungen wurden im Rahmen des Wachstumschancengesetzes zwar bereits geplant, aber die Verhandlungsergebnisse des Vermittlungsausschusses bleiben abzuwarten.

Der Bundesrat hat am 15.12.2023 dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz zugestimmt. Mit ihm werden auch Teile des Wachstumschancengesetzes umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG.

Die umfangreich geplanten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz werden im Rahmen dieser Informationen nur teilweise angesprochen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:

  • Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
  • Keine Besteuerung der „Dezemberhilfe 2022“
  • Vorsorgepauschale für Arbeitnehmer
  • Abfindung einer Kleinbetragsrente
  • Geschenke
  • Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte
  • Obligatorische Verwendung der E-Rechnung
  • Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen
  • Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Ist-Besteuerung
  • Erhöhte Schwellenwerte für EÜR
  • Land- und forstwirtschaftliche Umsätze
  • Neue Einkommensgrenze beim Elterngeld
  • Einkommensteuertarife
  • Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024
  • Höhere Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Verlängerung des Zeitraums für die Anpassung von Steuervorauszahlungen
  • Pendlerpauschale
  • Photovoltaikanlagen (PVA)
  • Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab Januar 2024
  • Neuregelungen bei Mini- und Midijobs
  • Gebäudeenergiegesetz
  • Arbeitszeiterfassung
  • Transparenzregister
  • Umsatzsteuer in der Gastronomie
  • Als „Trinkgeld“ bezeichnete Zahlungen von
  • Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe als Betriebseinnahmen
  • Einkünfteerzielungsabsicht kann bei zeitlich unüberschaubarer Dauer einer geplanten Sanierung entfallen
  • Finanzamt darf Kontoauszüge für Steuerprüfung auswerten
  • Klagen vor den Finanzgerichten gegen Einspruchsentscheidungen
  • Sächsische Regelungen zur Grundsteuer rechtmäßig - Zweifel an Rechtmäßigkeit in Rheinland-Pfalz
  • Termine Steuern/Sozialversicherung Januar/Februar 2024

Monatliche Steuerinformationen - 2023

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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Finanzgericht Düsseldorf hatte über die steuerliche Qualifizierung von Einkünften aus der Vermietung und Veräußerung von Containern im Rahmen eines Investments zu entscheiden. Die Finanzbehörde hat im Streitfall die Vermietung und beabsichtigte Veräußerung der Container durch den Kläger zu Unrecht nicht als gewerblich eingestuft.

Der Bundesfinanzhof entschied erneut zur verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Demnach kann bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer selbst dann ein zu einer vGA führender Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines von der GmbH überlassenen Pkw vorliegen, wenn im Anstellungsvertrag ein Privatnutzungsverbot vereinbart wurde.

Mit Rücksicht auf das Steuergeheimnis kann es gerechtfertigt sein, in einem Durchsuchungsbeschluss in einer Steuerstrafsache den Tatverdacht nicht zu begründen. Das Steuergeheimnis verbietet es, Dritten gegenüber aus Steuerstrafverfahren bekanntgewordene personenbezogene Daten zu offenbaren. So entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth.

Der bis Jahresende ermäßigte Steuersatz von 7 % in der Gastronomie auf Essen im Restaurant wird nicht verlängert. Der Steuersatz liegt nach dem Jahreswechsel wieder bei 19 %. Darauf verständigte sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die Ampel-Koalition.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen: 

  • Qualifizierung von Einkünften aus der Vermietung und Veräußerung von Containern im Rahmen eines Investments
  • Verdeckten Gewinnausschüttung bei Alleingesellschafter-Geschäftsführer trotz Privatnutzungs- verbots eines betrieblichen Pkw
  • Zurückgezahlte Erstattungszinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Weihnachtsfeier als umsatzsteuerliche Steuerfalle
  • Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer
  • Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims
  • Keine Änderung nach § 173a AO bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal
  • Möglichkeiten der Einwendungen gegen Bescheide der Finanzämter
  • Steuergeheimnis: Dritten dürfen aus Steuerstrafverfahren bekanntgewordene personenbezogene Daten nicht offenbart werden
  • Ermäßigte Umsatzsteuer in der Gastronomie endet zum 31.12.2023
  • Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 01.01.2024 in Kraft
  • Wachstumschancengesetz verabschiede
  • Termine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2023/Januar 2024

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof nahm dazu Stellung, ob Abfindungen, die als Entschädigungsleistungen für den Verlust von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geleistet werden, zur Vermeidung eines Zuflusses bei den Arbeitnehmern in wirksamer Weise in Zeitwertkonten (Wertguthaben) zugeführt bzw. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei übertragen werden können.

In einem weiteren Urteil nahm der Bundesfinanzhof bzgl. der Rechtmäßigkeit eines Vorsteuerabzugs Stellung zu den Anforderungen an das "Wissenmüssen" des Steuerpflichtigen von einem fremden "Mehrwertsteuerbetrug.

Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen.

Das am 21.09.2023 vom Deutschen Bundestag beschlossene Energieeffizienzgesetz legt klare Energieeffizienzziele fest. Das Gesetz beinhaltet zudem konkrete Maßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren.

Sofern Eintragungen in das Transparenzregister noch nicht erfolgt sind, sollten diese dringend nachgeholt werden, da ansonsten Bußgelder drohen. Hierauf hat das Bundesfinanzministerium in einem Verbändeanschreiben erneut hingewiesen.

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen: 

  • Berücksichtigung der Energiepreispauschale
  • Einheitliche Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht für alle veräußerten Geschäftsanteile
  • Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gemäß § 35a Abs. 3 EStG
  • Entlassungsentschädigung: Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthaben - Haftung für Lohnsteuer
  • Keine vGA bei vorzeitiger Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
  • "Wissenmüssen“ von fremdem Mehrwertsteuerbetrug
  • Forderung nach dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuer in der Gastronomie
  • Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2024
  • Energieeffizienzgesetz beschlossen
  • Gebäudeenergiegesetz gebilligt
  • Zeugnis darf nicht wegen Änderungswünschen verschlechtert werden
  • Eintragungspflicht für (fast) alle Unternehmen im Transparenzregister
  • Termine Steuern/ Sozialversicherung November/ Dezember 2023

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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Finanzgericht Münster entschied, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona- Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommen- steuer nur ermäßigt zu besteuern sind.

Im Jahr 2022 haben in Deutschland 22 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 363 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt aktuell mitteilt, zählten rund zwei Drittel (66,4 %) der Rentenleistungen zu den steuerpflichtigen Einkünften.

Das Finanzgericht Münster nahm in einem weiteren Urteil dazu Stellung, ob ein vom Steuerpflichtigen eingeholtes Wertgutachten, in dem die Restnutzungs- dauer eines Mietobjekts nach der Immobilienwertverordnung berechnet wird, der Ermittlung der AfA zugrunde gelegt werden kann.

Der Bundesfinanzhof hat sich mit Fragen zu sog. Schiffsbeteiligungen befasst und geklärt, ob der Ausfall eines Gesellschafterdarlehens oder der Forderung aus typisch stiller Beteiligung im Rahmen der Aufgabe des Betriebs der Mitun- ternehmerschaft von der Abgeltungswirkung umfasst ist.

Es liegt keine Arbeitgeberveranlassung vor, wenn einem Leiharbeitnehmer vom Entleiher im Rahmen einer Gemeinschaftsverpflegung unentgeltlich ein Kanti- nenessen zur Verfügung gestellt wird und der Entleiher mit dem Verleiher über die Mahlzeitengestellung nicht abrechnet. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht.

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen: 

  • Erhaltene Corona-Hilfen unterliegen nicht als außerordentliche Einkünfte einer ermäßigten Einkommensbesteuerung
  • Zwei Drittel der Rentenleistungen im Jahr 2022 einkommensteuerpflichtig
  • Ermittlung der AfA auf Basis von Wertgutachten mit Berechnung der Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach Immobilienwertverordnung
  • Schiffsbeteiligung: Abzugsfähigkeit des Verlusts von stillen Einlagen bei Gewinnermittlung nach der Tonnage
  • Arbeitgeberveranlassung bei unentgeltlichem Kantinenessen für Leiharbeitnehmer
  • Aufwendungen für „Essen auf Rädern“ keine außergewöhnlichen Belastungen
  • Nach Tod des Erblassers umfangreiche Renovie- rung des Familienheims - Zu eigenen Wohn- zwecken bestimmt?
  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Leistun- gen im Rahmen eines Sponsoringvertrags
  • Regelung zu den nicht steuerbaren Aufmerksam- keiten angepasst
  • Einheitliches Beschäftigungsverhältnis bei Beschäftigung in zwei Betrieben – Lohnsteuer- pauschalierung nicht möglich
  • Wegzugsbesteuerung
  • Termine Steuern/Sozialversicherung August/September 2023

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Sehr geehrte Damen und Herren, 

der Bundesfinanzhof nahm dazu Stellung, wie die Tatbestandsmerkmale "finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung" der gesetzlichen Neuregelung im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung auszulegen sind.

Mit einem weiteren Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass der Vermieter einer Ferienwohnung keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, wenn der von ihm mit der treuhänderischen Vermietung beauftragte Vermittler diese hotelmäßig anbietet, aber ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat, insbesondere weil er hoteltypische Zusatzleistungen erbringt.

Betreiber von Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich zur Anzeige der Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebstätte und zur Übermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verpflichtet. Das Bundesfinanzministerium hat nun verfügt, dass es nicht beanstandet wird, wenn die Anzeige und Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung unter bestimmten Voraussetzungen unterbleiben.

Mit dem Pflegeunterstützungsund -entlastungsgesetz wird die gesetzliche Pflegeversicherung in zwei Schritten reformiert: Zum 01.07.2023 soll die Finanzgrundlage stabilisiert werden. Und in einem zweiten Schritt werden sämtliche Leistungsbeträge zum 01.01.2025 nochmals spürbar angehoben.

In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:

  • Doppelte Haushaltsführung: finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung
  • Kosten für professionelle Gartenpflege steuermindernd geltend machen
  • Vermietung von Ferienwohnungen - Bei eigennütziger Treuhand keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten
  • Auch Nacherbe kann Erbfallkostenpauschale in Anspruch nehmen
  • Wann ist ein Einspruch im Besteuerungsverfahren möglich und welche Folgen ergeben sich daraus?
  • Durch Anfechtung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids keine inzidente Anfechtung einer Lohnsteuer-Anmeldung
  • Anzeigen über die Erwerbstätigkeit - Steuerliche Erfassung von Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen
  • Rückzahlung der Corona-Soforthilfen: Frist verlängert
  • MOPeG schafft zum 01.01.2024 das Gesellschaftsregister für GbR
  • Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz tritt im Juli in Kraft
  • Termine Steuern/Sozialversicherung Juli/August 2023

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ob eine Wohnung „zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird“, stellt häufig eine zentrale Frage in steuerlichen Verfahren dar. Kürzlich nahm das Finanzgericht Düsseldorf Stellung zur Frage der Steuerbarkeit eines privaten Veräußerungsgeschäfts, insbesondere zur Entscheidung, wann eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

Wenn der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner veräußert, kann dann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterliegen? Diese Frage hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden.

Außerdem entschied der Bundesfinanzhof, dass die Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt.

Im Verfahrensrecht ist viel in Bewegung! Mit dem DAC 7-Umsetzungsgesetz wird im zweiten Teil das Ziel verfolgt, Änderungen des steuerlichen Verfahrensrechts, d. h. die Betriebsprüfung, zu modernisieren und zu beschleunigen.

In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:

  • Besteuerung beim Verkauf einer Wohnung: Differenzierung bei „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“
  • Zinsen aus Abzinsung eines ratierlich gezahlten Kaufpreises als Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Keine Drittanfechtung bei Feststellungsbescheiden zum steuerlichen Einlagekonto
  • Keine Steuerermäßigung für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe
  • Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags bei Termingeschäften
  • Veräußerung eines Miteigentumsanteils am Einfamilienhaus anlässlich Ehescheidung als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar
  • Angemietete Räumlichkeiten als fiktives Anlagevermögen - Nur „Produkt” des Gewerbes entscheidend für Abgrenzung
  • Kein Abzug „finaler“ ausländischer Betriebsstättenverluste
  • Bundesrat billigt Smart-Meter-Gesetz
  • DAC7-Umsetzungsgesetz „Modernisierung der Betriebsprüfung“
  • WEG: Kein Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung einer Solaranlage auf dem Balkon
  • Termine Steuern/Sozialversicherung Juni/Juli 2023

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof nahm Stellung zur Frage der Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" eines schenkweise und befristeten Quotennießbrauchs, welchen ein Kläger für seinen Gesellschaftsanteil an einer Grundstücksgesellschaft mit seinem volljährigen Sohn vereinbart hat. Fraglich war, ob der Nießbrauchsnehmer nach der Vertragslage und tatsächlichen Handhabung eine einem Gesellschafter ähnliche Stellung innehat.

In weiteren aktuellen Urteilen nahm der Bundesfinanzhof Stellung zur Besteuerung von Stock Options, die von einem ausländischen Arbeitgeber gewährt wurden und zur Entstehung und Berichtigung der Umsatzsteuer bei ratenweiser Vergütung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage.

Die Frage, ob die Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, auch wenn es sich nicht um Wohn- und Schlafräume in einem Gebäude handelt, wurde ebenfalls vom Bundesfinanzhof geklärt.

Zudem werden ab 01.04.2023 laut Bundesfinanzministerium die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 angewendet und es greifen Lohnerhöhungen für Beschäftigte verschiedener Branchen.


In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:

  • Vermietung und Verpachtung - Zurechnung der Einkünfte bei Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil
  • Besteuerung von Stock Options von ausländischem Arbeitgeber im Fall des Ansässigkeitswechsels
  • Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag bei nur buchmäßigem Ausweis der Zinsen auf Bonuskonto
  • Veräußerung eines Kaufhauses nach Fassadensanierung kein gewerblicher Grundstückshandel
  • Berechnung der AfA: Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach Immobilienwertverordnung
  • Stille Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers - Einkünfte aus Kapitalvermögen oder
  • Errichtung einer Photovoltaikanlage: Steuerentstehung und -berichtigung bei späterer Vereinnahmung des Entgelts
  • Ermäßigte Umsatzsteuer bei Vermietung nicht ortsfester Wohncontainer an Arbeitnehmer
  • Verwendung eines neu erworbenen Pkw teils für steuerpflichtige, teils für steuerfreie Umsätze - Vorsteueraufteilung nicht nach Umsatzschlüssel
  • Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags - Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft
  • Steuerliches Einlagekonto: Gesellschafter hat keine Anfechtungsbefugnis
  • Änderung beim Lohnsteuerabzug: Arbeitnehmer dürfen mit mehr Netto-Gehalt rechnen
  • Lohnerhöhungen für Beschäftigte verschiedener Branchen
  • Bundesregierung einigt sich auf neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen
  • Vorsicht bei Sanierungsmaßnahmen
  • Termine Steuern/Sozialversicherung Mai/Juni 2023

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft.

Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist nach einem weiteren Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobiltelefon dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt.

Darüber hinaus entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Ehegatte, der wirtschaftlich unabhängig ist, aus der Anschaffung eines Pkw, den er an seinen freiberuflich tätigen Ehegatten vermietet, die Vorsteuer geltend machen kann.

Seit dem 01.01.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Das Bundesfinanzministerium hat am 27.02.2023 das endgültige Schreiben zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmen Photovoltaikanlagen veröffentlicht.

In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:

  • Kryptowährungen: Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig
  • Abzug von außergewöhnlichen Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte
  • Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Mobiltelefons steuerfrei
  • Grundstücksteilung: Besteuerung eines Gartengrundstücksteils als privates Veräußerungsgeschäft
  • Besteuerung eines Promotionsstipendiums
  • Umsatzsteuer bei unentgeltlicher Abgabe von Wärme aus Biogasanlage
  • Pkw-Leasing an Ehegatten: Vorsteuerabzug und private Verwendung beim sog. Vorschaltmodell
  • Ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants soll bleiben
  • Endgültiges BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
  • Studierende können die Energiepreispauschale beantragen
  • Deutschland riskiert seine steuerliche Standortattraktivität
  • Energetisches Bauen und Sanieren
  • Mietsicherheit in Aktien investiert - Mieter hat Anspruch auf Herausgabe der Aktien
  • Termine Steuern/Sozialversicherung April/Mai 2023

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Dezember-Soforthilfe ist am 14.11.2022 vom Bundesrat beschlossen worden und am 19.11.2022 in Kraft getreten. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält dafür eine Ergänzung der Besteuerung von sonstigen Leistungen. Wie nicht anders zu erwarten, muss dafür eine komplizierte Regelung herhalten, die zu drei neuen Paragrafen des Einkommensteuergesetzes geführt haben.

Das Bundesfinanzministerium hat ein Entwurfsschreiben zu Praxisfragen zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Das Entwurfsschreiben enthält wichtige Abgrenzungen und Erläuterungen für Betroffene und stellt etliche Punkte klar, die in der Praxis für Verunsicherung gesorgt hatten.

Der Bundesfinanzhof hatte zum Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Erwerb sog. Luxusfahrzeuge einer Verwaltungs-GmbH mit andersartiger Haupttätigkeit zu entscheiden.

Der Bundesfinanzhof vertrat in einem weiteren Urteil die Auffassung, dass bei fehlenden Vergleichspreisen für andere Grundstücke auch ein zeitnah zur Schenkung vereinbarter Kaufpreis für das betreffende Grundstück maßgebend sein kann. Ein Beispielsfall macht erkennbar, welche erheblichen Auswirkungen die unterschiedlichen Bewertungsverfahren auf die festzusetzende Schenkungsteuer haben.

In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:

  • Steuerfragen rund um die Dezember-Soforthilfe
  • Erträge aus Mitarbeiterbeteiligungen: Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus nichtselbstständiger Arbeit?
  • Bei Lernschwäche Nachhilfekosten steuermindernd geltend machen
  • Seit Jahren bestehende ständige Übung, Mitarbeiterboni ohne rechtliche Verpflichtung an die Mitarbeiter auszuzahlen - Rückstellung möglich
  • BMF-Entwurfsschreiben zum Nullsteuersatz bestimmter Photovoltaikanlagen
  • Vorsteuerabzug aus nur gelegentlichem Erwerb von Luxusfahrzeugen
  • Wertermittlungsmethoden bei einem Grundstück für Zwecke der Schenkungsteuer
  • Wartungskosten bei Leasingverträgen gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen
  • Grunderwerbsteuer bei Grundstücksveräußerung unter Nießbrauchsvorbehalt
  • Ersatzzustellung durch Niederlegung bei Unmöglichkeit der Einlegung eines Steuerbescheids
  • Wirksame Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers - Keine Haftung für Lohnsteuerschulden
  • Mieterhöhungserklärung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen - Einzel-Aufstellung aller Kosten nicht notwendig
  • Termine Steuern/ Sozialversicherung März/ April 2023

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Januarausgabe der Mandanten-Monatsinformation steht ganz im Zeichen des Jahreswechsels und informiert damit schwerpunktmäßig über die wichtigsten (steuer-)rechtlichen Neuerungen und Änderungen für das Jahr 2023.

Das dritte Entlastungspaket enthält weitere Maßnahmen, die größtenteils mit dem vom Bundestag am 02.12.2022 sowie Bundesrat am 16.12.2022 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2022 umgesetzt wurden.

Das Jahressteuergesetz 2022 vereint zahlreiche Einzeländerungen im Steuerrecht, die sowohl zu Entlastungen als auch Erhöhungen führen. Steuervorteile ergeben sich unter anderem für den Mietwohnungsbau, den Betrieb kleiner Solarstromanlagen und das Arbeiten im Homeoffice. Änderungen im Bewertungsgesetz werden hingegen oftmals zu höheren Steuerbeträgen bei der Übertragung von Immobilienvermögen führen. Für Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft sieht das Gesetz eine Übergewinnabgabe vor.

Zudem will die Bundesregierung mit den Strom- und Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat abschließend grünes Licht für die Gesetze gegeben.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

In dieser Ausgabe erhalten Sie wichtige Steuerinformationen zu den folgenden Themen:

  • Anpassung von Pauschalen und Freibeträgen
  • Abschreibungen im Wohnungsbau
  • Photovoltaikanlagen steuerfrei
  • Besteuerung von Energie-Entlastungen
  • Altersvorsorge
  • Immobilienerbe wird teurer
  • Steuer-ID: Direkter Auszahlungsweg
  • Übergewinnsteuer für Unternehmer
  • Preisdeckel für Strom, Gas und Wärme
  • Zeitpunkt des Wegfalls eines negativen Kapitalkontos
  • Doppelte Haushaltsführung: Keine Berücksichtigung eines separat von der Wohnung angemieteten Pkw-Stellplatzes
  • Sachbezugswerte 2023
  • Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels
  • Ermäßigter Umsatzsteuersatz in Gastronomie und 9 % Vorsteuerpauschale für Landwirte zum 01.01.2023
  • Auswirkungen der Doppelbesteuerung von Einkünften mit Gewerbe- und Einkommensteuer
  • Voraussetzungen für den Übergang zur Außenprüfung bei einer Kassen-Nachschau
  • Termine Steuern/Sozialversicherung Januar/Februar 2023


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